Begründung
Wir haben im CIG zunehmend SchülerInnen, bei denen wir eine mehrfach belastete oder multikomplexe Situation diagnostizieren. Wir haben uns als belastbare Institution einen Namen gemacht. Wir wollen deshalb unser Angebot den veränderten Anforderungen anpassen und auch neue Massnahmemöglichkeiten und Instrumente im pädagogischen Bereich nutzen.
Abgrenzung
Wir halten weiterhin daran fest, dass in Zukunft unsere Coaches, die gewisse Bedingungen erfüllen (Diplom in Sozialpädagogik, Eignung als Persönlichkeit, Zusatzausbildung), ein Case Management übernehmen können. Der CCM ist auch mehr oder anders als ein Schulsozialarbeiter.
Anforderungsprofil des CCM
Der CCM sollte Erfahrung mitbringen und schon länger mit verhaltensauffälligen Jugendlichen gearbeitet haben. Er sollte sportlich sein und erlebnispädagogisch arbeiten können. Eine sozialpädagogische Berufsausbildung ist erforderlich.
Aufgabenbereiche
Einzelfallbegleitung
Die Leitung des CIG kann einen Jugendlichen / eine Jugendliche in die Einzelfallbegleitung des CCM übergeben. Es können auch mehrere Jugendliche in die Fallarbeit des CCM gestellt werden. Der CCM plant und koordiniert die Einzelfallbegleitung. Ein schriftlicher Kurzbericht zu Handen von Coach und Gesamtleitung wird verfasst.
Beziehungsarbeit
In erster Linie hat der CCM mit den Jugendlichen eine Beziehung aufzubauen. Er soll heraus finden, wo der Schuh drückt. Es geht nicht primär um eine psychologisierende, helfende Beziehung, sondern um einen lebensweltorientierten Ansatz. Der Jugendliche soll fähig werden, (wieder) rational und lösungsorientiert zu handeln. Er oder sie soll durch eine pragmatische Art zu Bewältigungsstrategien finden, um seine / ihre Situation zu verbessern.
Erlebnispädagogik / Ressourcenorientierung
Mit Hilfe der Erlebnispädagogik soll „das in Beziehung treten“, das Erleben von Grenzen, das Kennenlernen der eigenen Ressourcen und die stetige Reflektion der eigenen Verhaltensweisen erleichtert werden z.B. der CCM verbringt in der Einzelfallbegleitung einen Nachmittag mit den Jugendlichen zusammen auf der Skipiste, in der Kletterhalle, einer Übernachtung in einer Alphütte (bei männlichen Jugendlichen), etc.
Systemisch vernetztes Arbeiten
Bei dem / der Jugendlichen geht es darum, dass er / sie sich wieder einlassen kann seine / ihre Beziehungen zu Eltern, Geschwistern, Kollegen zu pflegen, im Internatsalltag und im Schulalltag zu bestehen, sowie mit sich selbst im reinen zu sein und aktiv an seiner / ihrer Zukunft zu arbeiten. Dazu gehört der Einbezug der ganzen Lebenswelt wie Familie, VersorgerInnen, Lehrpersonen, Coach, KollegInnen, etc. Der CCM begleitet den Jugendlichen / die Jugendliche bei den Gesprächen, die durchaus einmal am Wohnort des /der Jugendlichen statt finden können. Der CCM ist Vermittler und Koordinator in der Netzwerkarbeit im Hilfesystem. Er ist somit verantwortlich für die Fall- und Systemsteuerung.
Zielorientierung
Die Intervention durch den CCM hat eine mit der Leitung festgelegte Zielorientierung. Die direkte Intervention ist zeitlich begrenzt.
Bedarfsgerechtigkeit
Durch die Einzelfallbegleitung, durch die Beziehungsarbeit, mit Hilfe der Erlebnispädagogik und Ressourcenorientierung, durch die Netzwerkarbeit und die Zielorientierung soll es dem CCM gelingen herauszufinden, was der / die Jugendliche braucht. Daraus sollte die Passgenauigkeit der Massnahmen erfolgen, die es mit der Leitung, dem Coach, den Eltern und VersorgerInnen dann zu besprechen gilt.
Sicherung und Weiterentwicklung
Damit die Intervention auch Nachhaltigkeit zeigt, muss das Erlernte und Erlebte gesichert werden. Der CCM leistet deshalb eine Nachbetreuung und ist verantwortlich an der Weiterentwicklung der Qualität der Versorgung.
Kontinuität (over time)
Wenn ein Jugendlicher / eine Jugendliche einmal in den Genuss einer Fallintervention durch den CCM gekommen ist, bleibt der CCM Fallverantwortlicher, bis die Leitung dies aufhebt oder der / die Jugendliche das CIG verlässt (over time).
Accross Service
Es gilt festzuhalten, dass nach einer Fallintervention natürlich der Coach der entsprechenden Station wieder verantwortlich ist. Bei erneuten Krisen oder Schwierigkeiten kommt aber erneut der CCM zum Zug und zwar quer zu den bestehenden Coaches und Hilfsangeboten (accross service).
Interinstitutionelle Rahmenbedingungen für den CCM
Leitung / Auftragserteilung
Der CCM ist direkt der CIG-Leitung unterstellt. Loyalität wird beim CCM vorausgesetzt. Die Auftragserteilung erfolgt ausschliesslich durch die Leitung. Diese befindet auch über die zeitliche Begrenzung. Wenn der CCM mehr Zeit braucht, muss er dies begründen und eine Einwilligung einholen. Ebenfalls legt die Leitung die Zielorientierung fest. Wenn der CCM diese verändern möchte, muss er dies ebenfalls begründen und die Einwilligung einholen.
Realisierung der Phasen
Auftrag / Kosten- und Spesenrahmen: Zeitliche Begrenzung und Zielorientierung wird durch die Leitung vorgegeben. Zusätzlich wird ein Kostenrahmen gesprochen für Autospesen, erlebnispädagogische Events, etc.
Intake (Einstieg, Aufnahme): Der CCM führt ein kurzes Gespräch mit dem Coach oder der Lehrperson oder mit der Leitung und dem / der Jugendlichen sowie den Erziehungsberechtigten.
Assessement (Abklärung, Einschätzung, Bedarfserhebung): Dies klärt der CCM mit den Jugendlichen.
Planning: Die Vorgehensweise der Intervention wird festgelegt. Dies kann mit Einbezug des Jugendlichen geschehen.
Intervention: Es kommt zur Ausführung. Die Intervention (Gespräche, erlebnispädagogische Aktionen, Networking, Absprachen / Verträge) grenzt sich klar von einer psychotherapeutischen Intervention ab.
Monitoring: Nach der Intervention kontrolliert der CCM, ob die Abmachungen und neuen Verhaltensweisen eingehalten wurden.
Evaluation: Die ganze Realisierung der Intervention wird beschrieben, analysiert und als Prozess schriftlich bewertet (standardisierte Evaluationsbogen). Die schriftliche Evaluation wird unmittelbar nach dem Einsatz verfasst und der Leitung, dem Coach und wenn nötig den Erziehungsberechtigten und dem Amt zugestellt. Allfällige Empfehlungen werden genannt.
Disengagement: Die Evaluation gilt als Schlussbericht und wird bei gleichzeitigem Gesuch um die Entpflichtung vom Auftrag an die Leitung weitergereicht.